Honorierung & Abrechnungsmodalitäten
So funktioniert die Abrechnung
Die Liquidation erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte - GKV und Zusatzversicherungen
In der Regel werden die Kosten von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen vollständig oder anteilig übernommen. Wir empfehlen Ihnen, die individuellen Erstattungsrichtlinien Ihres Tarifs vorab zu prüfen.
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Leistungen im Rahmen von Satzungsleistungen. Voraussetzung hierfür ist meist eine ärztliche Empfehlung (Privatrezept) für Osteopathie. Da die Erstattungshöhen variieren, ist eine proaktive Abklärung mit Ihrer Versicherung vor Behandlungsbeginn ratsam.
Sollten Sie über eine private Krankenzusatzversicherung verfügen, die Leistungen nach der GebüH abdeckt, erfolgt die Erstattung gemäß Ihren vertraglichen Vereinbarungen. Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Erstattungshöhe direkt zwischen Praxis und Patient.
Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Abrechnung orientiert sich ebenfalls an der GebüH und wird transparent nach Zeitaufwand und Leistungsumfang kalkuliert.
Stornierungsbedingungen
Um einen reibungslosen Praxisablauf und die Einhaltung unserer Qualitätsstandards zu gewährleisten, bitten wir um Absagen mindestens 24 Stunden im Voraus. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt.
Erstattungsanforderungen
Für die Erstattung durch die Krankenkasse muss der Osteopath:
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Mitglied einer anerkannten osteopathischen Fachvereinigung sein
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Nachweis über mindestens 1.350 Stunden Ausbildung erbringen
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Über eine Lizenz als Heilpraktiker oder Arzt verfügen, die erforderlich ist, um eine Diagnose zu stellen
Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass die Behandlung den von den Krankenkassen geforderten Standards entspricht.

