Honorierung & Abrechnungsmodalitäten
So funktioniert die Abrechnung
Die Liquidation erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Hinweis zur Erstattung durch die Beihilfe bzw. die PKV:
(Das Vorgehen bei der Einreichung unbedingt beachten)
Erst Beihilfe: Reichen Sie die Rechnung zuerst bei der Beihilfe ein.
Ablehnungsbescheid abwarten: Sobald Sie den Bescheid (oder die Kürzung) haben, senden Sie diesen zusammen mit der Rechnungskopie an die PKV.
Hinweis geben: Der explizite Hinweis auf die Ablehnung der Beihilfe hilft dem Sachbearbeiter, den Ergänzungstarif sofort korrekt zu triggern.
Wichtiger Hinweis: Schauen Sie unbedingt in Ihren Versicherungsschein. Suchen Sie nach dem Kürzel "BG". Wenn Sie diesen Ergänzungstarif nicht haben, wird die PKV wahrscheinlich nur ihren Standard-Prozentsatz (z.B. 30% oder 50%) leisten.
Wir empfehlen Ihnen, die individuellen Erstattungsrichtlinien Ihres Tarifs vorab zu prüfen.
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Leistungen im Rahmen von Satzungsleistungen. Voraussetzung hierfür ist meist eine ärztliche Empfehlung (Privatrezept) für Osteopathie. Da die Erstattungshöhen variieren, ist eine proaktive Abklärung mit Ihrer Versicherung vor Behandlungsbeginn ratsam.
Sollten Sie über eine private Krankenzusatzversicherung verfügen, die Leistungen nach der GebüH abdeckt, erfolgt die Erstattung gemäß Ihren vertraglichen Vereinbarungen. Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Erstattungshöhe direkt zwischen Praxis und Patient.
Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Abrechnung orientiert sich ebenfalls an der GebüH und wird transparent nach Zeitaufwand und Leistungsumfang kalkuliert.
Stornierungsbedingungen
Um einen reibungslosen Praxisablauf und die Einhaltung unserer Qualitätsstandards zu gewährleisten, bitten wir um Absagen mindestens 24 Stunden im Voraus. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt.
Erstattungsanforderungen
Für die Erstattung durch die Krankenkasse muss der Osteopath:
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Mitglied einer anerkannten osteopathischen Fachvereinigung sein
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Nachweis über mindestens 1.350 Stunden Ausbildung erbringen
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Über eine Lizenz als Heilpraktiker oder Arzt verfügen, die erforderlich ist, um eine Diagnose zu stellen
Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass die Behandlung den von den Krankenkassen geforderten Standards entspricht.

