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Kosten & Abrechnung

 

 

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung (GebüH)  für Heilpraktikerleistungen. Von privaten Krankenkassen, Beihilfe und von Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen werden die Kosten in der Regel erstattet.

Osteopathie ist eine Privatleistung. Einige gesetzliche KK beteiligen sich an den Kosten. 

Termine, die nicht 24h vor Terminbeginn über Doctolib abgesagt wurden, werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. 

Eine Erstattung wird nur gewährleistet für Praxen mit einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband für Osteopathen und einer Stundenzahl von min. 1350. Der Osteopath muss zusätzlich Heilpraktiker oder Arzt sein, nur dann ist es Ihm erlaubt eine Diagnose zu stellen.

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